Der Europäische Binnenenmarkt

EG/EU-Konformitätserklärung

 

1. Was ist eine EG/EU-Konformitätserklärung?
Mit der EG/EU-Konformitätserklärung (jm Folgenden mit EU-Konformitätserklärung bezeichnet) bestätigt der Hersteller (oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter) rechtsverbindlich, dass sein Produkt alle  Anforderungen der auf dieses Produkt anwendbaren EG-Richtlinien erfüllt oder mit der Bauart konform ist, für die eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt wurde.
Die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien wird im Rahmen eines (abhängig von der zutreffenden EG-Richtlinie) Konformitätsverfahrens überprüft.

2. Inhalt einer EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung hat insbesondere Angaben zu enthalten über:

    Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
    Beschreibung des Produkts,
    die für das Produkt bekannt gemachten harmonisierten oder anerkannten Normen,
    Namen und Anschriften der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
    Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten      ermächtigt ist.

Die genauen Angaben sind der für das betreffende Produkt geltende EG-Richtlinie zu entnehmen.

3. Wer erstellt diese EU-Konformitätserklärung?
Der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtiger (dies kann jede schriftlich vom Hersteller bevollmächtigter natürliche oder juristische Person sein) muss die EU-Konformitätserklärung nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens ausstellen und unterschreiben. Weder Importeur noch Händler sind berechtigt, die bei einem Produkt fehlende Konformitätserklärung zu erstellen und zu unterschreiben. Wenn sie allerdings Produkte unter ihrem eigenen Namen in den Markt bringen, sind sie "Hersteller" und müssen damit die für das betreffende Produkt geltenden Richtlinien erfüllen, also auch die Konformitätserklärung erstellen und unterschreiben. Damit sind sie aber auch für die Sicherheit des Produktes verantwortlich. Im Regelfall haben Importeure und Händler die Pflicht, bei der Einführung von Produkten zu kontrollieren, ob der Hersteller alle notwendigen Schritte gemäß der geltenden EG-Richtlinien unternommen hat und alle geforderten Dokumente vorliegen.


4. Muster von EU-Erklärungen als PDF-Dokument.
EG-Konformitätserklärung gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/ EG, Anhang II Teil
EG-Einbauerklärung gemäß EG-Richtlinie Maschinen 2006/42/EG, Anhang II Teil
EC-Declaration of Conformity annex II point A of european directive 2006/42/EC
EC-Declaration of Incorporation of partly completed Machinery annex II point B of european directive 2006/42/EC
EU-Konformitätserklärung gemäß EG-Richtlinie EMV  2014/30/EU
EU-Konformitätserklärung gemäß der EG-Niederspanungsrichtlinie 2014/35/EU
EG-Konformitätserklärung gemäß EG-Richtlinie Spielzeug 2009/48/EG, Anhang III
 

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