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Der Europäische Binnenenmarkt

Allgemeines


Produktpiraterie bedroht insbesondere die Unternehmen der Investitionsgüterindustrie (Maschinen- und Anlagenbau, Automobilindustrie, Medizintechnik etc.), die sich durch FuE-Investitionen Wettbewerbsvorteile erarbeiten, verursacht Milliardenschäden und den Verlust von zehntausenden Arbeitsplätzen.

Als Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Nachbauen von Produkten bezeichnet, mit dem Ziel, an dem wirtschaftlichen Erfolg einer Original-Ware teilzunehmen. Dabei werden Urheberrechten, Geschmacksmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Verletzungen von den Nachahmern billigend in Kauf genommen.
Gefälscht wird in allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen. Auch Ersatzteile von Maschinen und Investitionsgütern werden kopiertt.
Bei Produktpiraterie wird unterschieden zwischen:

    Sklavische Fälschung: Hier wird versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung und Markenname sind häufig gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch.
    Plagiate tragen einen geringfügig geänderten Markennamen, z. B. Anagramme wie McDnoald’s oder optisch ähnliche wie SQNY. Teilweise stehen diese Produktnamen auf sklavischen Fälschungen und teilweise auf Produkten, die es vom Originalhersteller nicht (oder so nicht) gibt. In China ist die Kopier-Kultur unter dem Begriff Shanzhai (Shan Zhai) bekannt.
    Klassische Fälschung: Hier wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe, die verarbeiteten Materialien und/oder die Verarbeitung hingegen sind meist (aber nicht notwendigerweise) minderwertig und manchmal nicht vorhanden oder gesundheitsschädlich.
    Raubkopie oder Schwarzkopie: Hierunter versteht man rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Bezeichnungen beziehen sich meist auf Produkte der Medienbranche, die sich mittels Reprotechnik reproduzieren lassen.

In einer Grauzone zwischen Legalität und Illegalität bewegen sich Produkte, die kopierte Produkte anderer Hersteller unter eigenem Markennamen vertreiben. Häufig ist strittig, ob es sich um Produktpiraterie handelt, Markenpiraterie ist es aber nicht. Gerade im Bereich von Produkten, deren Wert in erheblichem Maße im ästhetischen Wert liegt, ist das weit verbreitet, z. B. bei Kleidung. Wenn die Gestalt dieser Produkte nicht durch Geschmacks- oder Gebrauchsmusterschutz geschützt ist, bestehen in der Regel keine rechtlichen Bedenken, ansonsten - bei Bestand von Gestaltmusterschutz - versuchen die Hersteller oft, rechtliche Handhabe durch geringfügige Gestaltveränderungen zu umgehen. Oft tun sich auch Fachleute schwer, den Ausgang einschlägiger Gerichtsprozesse vorherzusagen.
Die Herstellung und der Vertrieb von Nachahmerprodukten ist grundsätzlich erlaubt. Unter Nachahmerprodukte (auch als Me-too-Produkt bezeichnet, von engl.  me too = ich auch) versteht man Produkte, die sich einem erfolgreichen innovativen Original-Produkt in vielen Eigenschaften angleichen und kurz nach dem Erstanbieter ebenfalls auf den Markt kommen.

 

 

 

t schnell als ein Plagiat zu betrachten