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Der Europäische Binnenenmarkt

RAPEX und ICSMS


RAPEX - Rapid Exchange of Information System
RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter. Ausgenommen sind hier jedoch der Produktbereich Nahrungs- und Arzneimittel sowie medizinische Geräte. Dieses System ermöglicht einen schnellen Informationsaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und der Kommission über jene Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Vermarktung oder Verwendung von gefährlichen Produkten getroffen wurden. Dabei erfasst RAPEX sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Hersteller und Händler.

ICSMS - Informationssystem für Wirtschaft, Behörden und Verbraucher
Das größte Defizit in der täglichen Praxis besteht darin, dass eine schnelle Informationsmöglichkeit der Marktüberwachungsbehörden untereinander einfach nicht gegeben ist. Ein unsicheres Produkt, das in einem Land vom Markt genommen wurde, kann in einem anderen Land noch lange weiterverkauft werden. Die Folge: Das Risiko, gefährliche Produkte auf den Markt zu bringen, ist für unfaire Mitbewerber minimal. Eine untragbare Situation.

Das ICSMS (internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products) ist ein Internet gestütztes Informations- und Kommunikationssystem, mit dem Marktüberwachungsbehörden sowie Hersteller, Händler und Käufer technischer Produkte Informationen europaweit im Sinne des Arbeits- und Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs austauschen können.

Die Internetplattform ICSMS besteht aus einem geschlossenen und einem öffentlichen Bereich.
Ersterer ist den Marktüberwachungsbehörden, dem Zoll und der EU-Kommission vorbehalten, hier finden sich beispielsweise Produktinformationen, Prüfergebnisse und behördliche Maßnahmen.
Der öffentliche Teil hingegen dient den Herstellern, Händlern und Verbrauchern. Er bietet u. a. offizielle Informationen zu gefährlichen Produkten, freiwillige Rückrufe von Unternehmen oder auch Hinweise auf Produktfälschungen. Nutzer können zudem nach der in ihrer Region für die Geräte- und Produktsicherheit zuständigen Länderbehörde suchen. Bürgerinnen und Bürger können Meldungen über unsichere Produkte über das ICSMS an die Behörden weitergeben.

Im Abschnitt "Verbraucher" kann der Verbraucher ohne Anmeldung an das System nach Produkten und der für ihn zuständigen Behörde suchen. Außerdem kann er der zuständigen Behörde auch ein Produkt anzeigen, das seiner Meinung nach gefährlich ist.

• Produktsuche: In der "Suche" kann mittels verschiedener Kriterien nach Produktinformationen gesucht werden. Nachdem eine Suchabfrage durchgeführt wurde, werden die Treffer in einer Trefferliste angezeigt.

• Gefährliche Produkte einer Behörde melden: Der Verbraucher kann der für ihn zuständigen Behörde ein Produkt, bei dem eine Gefährdung aufgetreten ist, melden. Hierzu wird im ersten Schritt die entsprechende Behörde gesucht. Ist die Behörde ausgewählt, kann dort online das Formular ausgefüllt und per E-Mail an die Behörde verschickt werden.

Auflistung gefährlicher Produkte
Gefährliche Produkte in der EU (RAPEX)
gefährliche Verbraucherprodukte in Deutschland (BAUA)
Produktrückrufe und Produktwarnungen in Deutschland
Lebensmittelwarnungen der Bundesländer

Rückrufaktionen
Produktrückrufe müssen  nicht unbedingt mit einem Imageschaden für das an die Öffentlichkeit gehende Unternehmen verbunden sein. Im Gegenteil, Verbraucher wissen es vielmehr zu schätzen, wenn einem Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit seiner Kundschaft wichtig ist und dafür auch wirtschaftliche Einbußen in Kauf nimmt. Insofern können sich Produktrückrufe unter bestimmten Voraussetzungen durchaus positiv auf das Bild eines Unternehmens in der Öffentlichkeit auswirken.
Unternehmen, die Fehler freiwillig eingestehen, diese transparent kommuniziert und auch noch möglichst verbraucherfreundliche Lösungen anbieten, gewinnen Vertrauen und erhöhen die Kundenbindung zum Unternehmen.
Das setzt allerdings voraus, dass sich das betroffene Unternehmen auf den Fall einer Produktrückrufaktion rechtzeitig vorbereitet hat und weiß, welche Schritte in welcher Reihenfolge zu erfolgen haben. Denn im Falle eins Rückrufes ist ein möglichst reibungsloser und schneller Ablauf notwendig. Das gilt insbesondere dann, wenn von dem Produkt unmittelbare Gefahren für den Verbraucher oder Nutzer ausgehen. Darüber hinaus ist jede Rückrufaktion auch mit Kosten verbunden - je länger sie dauert, umso höher sind diese.
Deshalb ist es für jeden Herstellerbetrieb unbedingt empfehlenswert, einen detaillierten Rückrufplan zu erstellen, egal, ob es im Betrieb schon einmal zu einem Rückruf gekommen ist oder nicht. Denn wenn es erst soweit ist, ist es für solide Planungen zu spät.
Weitere Informationen zu einem Rückrufmanagement finden Sie hier.

Liste der Rückrufaktionen:

durch die BAuA
durch das Kfz-Bundesamt
durch das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF)
durch das europäische Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte (RAPEX)
durch das Bundesinstitut für Arzeneimittel (BfarM)