Angelina J.
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War bei Herrn Kocher 2022 bzw. 2023 Mandantin. Herr Kocher hatte den Auftrag, mir dabei zu helfen mich gegen die illegalen Machenschaften des Jobcenter Göppingen juristisch zur Wehr zu setzten, da mich diese nach ĂŒber 11 Jahren aufgrund meiner psychischen Erkrankung, Borderline, einfach so aus dem Leistungsbezug geworfen haben, mit Ausstellung eines Gutachtens das nie hĂ€tte erstellt werden dĂŒrfen.
Herr Kocher sollte dabei auch öfter mal auf seine Mandaninnen und Mandanten hören und deren Willen umsetzen. Nicht seinen eigenen Willen. Laut seiner Kanzlei- Homepage steht da:
"Wir verstehen uns daher als ein Dienstleister, der seine Kenntnisse und FĂ€higkeiten zum Wohl und im Interesse des Mandanten einsetzt". Das Interesse " des Mandanten" ....naja, bei Kocher gibt es wohl keine Frauen, also Mandantinnen und ...meine Interessen wurden mit Sicherheit NICHT vertreten, Herr Kocher monierte stĂ€ndig rum, verstand es nichtmal, mich als seine Mandantin vor den stĂ€ndigen psychischen Angriffen des ( Bundes) Sozialgerichtes zu schĂŒtzen.
Als ich ihm klar sagte, er solle dich endlich 4 BefangenheitsantrĂ€ge gegen die Richterin/ Richter ausstellen, da diese merh as eindeutig nicht neutral mir gegenĂŒber sind, nee, hat er nicht gemacht. Dann schrieb mir Herr Kocher, entweder machen man es so, wie er es will, oder garnicht. Wie war das noch....ach ja ..."zum Wohl und im Interesse des Mandanten"..nicht des Anwaltes.
Zudem teilte ich dem Team Kocher mit, mich in keinster Weise mit meinem Triggernachnamen zu betiteln, weil dieser eine extrem psychische Belastung fĂŒr mich ist,anfangs hat das ja geklappt, aber spĂ€ter ignorierte man das mit voller Absicht was bei mir zu extremsten psychischen Aussetztern fĂŒhrte. Als mich eine Richterin mit " Rubrum" bezeichnete, nur weil ich Angelina Jolie heiĂe, hĂ€tte Herr Kocher ebenfalls einschreiten und der Richterin klarstellen sollen das sie das zu unterlassen hat und sie auf ihre NeutralitĂ€tspflicht hinweisen sollen...so auch die anderen Richter, die mir weder mein Grundrecht auf freien Zugang zu allen Gerichten stĂ€ndig verwehrten, so auch mir mein Recht auf richterliches Gehört ( Art 103 Nr. 1 GG) Unschuldsvermutung nach Art. 48 GRC, ich hab keine Straftat begangen und auch die Prozesskostenhilfe verweigerten nur damit ich keine Möglichkeit habe, vor Gericht zu erscheinen und mich juristisch zur Wehr zu setzen. Strafantrag und Strafanzeige gegen die Richterin/ Richter stellen wirkt Wunder.
Als es dann endlich mal Richtung Bundesverfassungsgericht gehen sollte verlangte Herr Kocher von mir 500 Euro Vorschuss, obwohl er wusste das ich auf Beratunghshilfe angewiesen bin. Das Geld hĂ€tte er sich vom Amtsgerich holen können, dazu sind Beratungshilfesheine gedacht um die Prozesskosten zu decken. Zudem hatte der Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt,weil hier nunmal meine ( Grund) Rechte als Mensch extremst beschnitten worden bin, ergo hoher Schadensersatz und Schmerzensgeld, wobei Herr Kocher dann auch prima daran verdient hĂ€tte, wenn er mich gleich zu Beginn richtig unterstĂŒtz und nicht so lange gewartet und dem Jobcenter und den Gerichten nur rumgedroht hĂ€tte.§ 331 Vorteilsannahme in Amt im Sinne Jobcenter und ( Bunde) Sozialgerichte, die Vorteilsannahme ist ein Strafbestand, beide Gerichte waren mir gegenĂŒber nicht Neutral, sondern voller Vorurteile aufgrund meiner psychischen Erkrankung, fĂŒr die ich rein garnichts kann. Art. 3 GG Nr. 3 (..) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Konkrete Absprachen mit mir als Mandantin, wie er weitermacht, im Bezug auf die Korrespondenz mit dem Jobcenter Göppingen und den ( Bundes) Sozialgericht fanden meist immer erst statt, nachdem er seine Schreiben an diese Institutionen verschickt hatte,anstatt mit mir das weitere Vorgehen vorab zu planen, mich mit einzubeziehen.Stattdessen" entweder so, wie er es sich vorstellt, oder garnicht" schrieb er mir damals.Als ich dann dann sah, das Herr Kocher meine Interessen nicht nach meinen Vorstellungen umsetzte und sich alles nur noch mehr in die LÀnge zog , entzog ich Ihm das Mandat.