Anwaltskanzlei Roth - Köngen

Adresse: Hirschstraße 8, 73257 Köngen, Deutschland.
Telefon: 702497100.
Webseite: anwaltskanzleiroth.de
Spezialitäten: Rechtsanwalt, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Anwalt für Erbrecht, Rechtsanwalt für Familienrecht, Anwalt für Arbeitsrecht, Anwaltskanzlei, Anwalt für Immobilienrecht.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 8 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4/5.

📌 Ort von Anwaltskanzlei Roth

Anwaltskanzlei Roth Hirschstraße 8, 73257 Köngen, Deutschland

⏰ Öffnungszeiten von Anwaltskanzlei Roth

  • Montag: 08:30–13:00, 14:00–18:00
  • Dienstag: 08:30–13:00, 14:00–18:00
  • Mittwoch: 08:30–13:00, 14:00–18:00
  • Donnerstag: 08:30–13:00, 14:00–18:00
  • Freitag: 08:30–13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

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👍 Bewertungen von Anwaltskanzlei Roth

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
Robert G.
1/5

Ich kam in die Kanzlei, um eine Strategie zur Verwaltung des Vermögens meines Großvater zu besprechen. Während des Gespräches hatte ich ein sehr gutes Gefühl. Die Frau machte einen professionellen Eindruck. Es wurde besprochen, den Großteil des Vermögens meines Opas noch aufzuteilen bevor er von uns geht (Schenkung). Später habe ich mich im Internet erkundigt und herausgefunden, dass bei einer Schenkung 10 Jahre vergehen müssen damit die Schenkung nicht zum Erbe angerechnet wird. Damit wäre die besprochene Strategie nicht zielführend für meine Situation, da das Ende leider schon in Sicht war. Man hatte mir am Ende der Erstberatung angeboten, bei Rückfragen gerne eine Mail zu schreiben. Dieses Angebot habe ich wahrgenommen und bat um Stellungnahme zum Thema 10 Jahre Frist für Schenkung. Ich hatte mir ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ erwartet. Als Antwort bekam ich nur eine Wiederholung der Themen der Erstberatung. Als ich erneut nachfragte, habe ich ordentlich Druck bekommen. Mir wurde gesagt, dass die besprochenen Themen weit über eine eigentliche Erstberatung hinaus gehen und für konkrete Aussagen eine prozentuale Gebühr des Vermögens meines Opas fällig werde. (Die laut deren Aussage bereits gezahlt werden sollte und ich mich ja glücklich schätzen soll nur eine Erstberatung gezahlt zu haben). Man hat sich also dazu entschieden, um meine Fragen herum zu reden und mich einzuschüchtern anstatt den eigenen Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen. Ich hatte ja nicht mal mein Geld zurück verlangt, sondern lediglich um Bestätigung oder Ablehnung (ja/nein) zum Thema der Schenkungsfrist gebeten.

Nächstes mal frage ich lieber kostenlos Chat-GPT bevor ich zu einer „Fachfrau“ gehe, eine falsche Strategie erhalte, unfreundliche und nicht gewollte Antworten erhalte und am Ende dafür noch bezahlen muss. Mein Fazit: nie wieder.

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
Nika B.
5/5

Perfekte Beratung und schnelle Ergebnisse wirklich alles super

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
Rita D.
5/5

Sehr gute Beratung immer wieder

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
Sabine W.
5/5

Super zuverlässig

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
Bernhard W.
5/5

Kompetente Beratung
👍👍👍👍👍👍

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
Ronny S.
5/5

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
B M.
5/5

Anwaltskanzlei Roth - Köngen
Murat D.
1/5

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