Andrés E.
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Schwer abzuraten. Liest prinzipiell keine Schreiben ihres Mandanten. Tritt dann, ohne eigentlich über den Sachverhalt informiert zu sein und ohne das vorher mit ihrem Mandanten abzusprechen, in irgendwelche dubiosen "Vergleichsverhandlungen" mit dem gegnerischen Rechtsanwalt. Schreiben an das Gericht spricht sie grundsätzlich nicht mit ihrem Mandanten ab, der wird im Nachhinein über die völlig kuriosen Fünfzeiler informiert. Den Elementar-Grundssatz "Der Mandant ist der Herr des Verfahrens" scheint sie nicht zu kennen. Letztlich antwortet sie dann auch auf Schreiben des Gerichts nicht mehr, mit der Wirkung, dass der Mandant vom Gericht direkt angeschrieben wird. Da sie nicht antwortet, bleibt nur die Option, direkt zu antworten, mit Schuss vor den Bug an sie, also man teilt ihr mit, dass wenn sie nicht antwortet, man selber antwortet. Keine Reaktion. Dann die Mitteilung ihrerseits, dass man sich nicht direkt an das Landgericht wenden kann, aber ihrerseits weiterhin keine Reaktion. Irgendwann der kuriose Vorschlag, doch noch ZUSÄTZLICH einen Korrespondenzanwalt zu nehmen, der dann die eigentliche Rechtsberatung machen soll, wobei sie im Vorfeld keinerlei Anstrengungen unternommen hat, sich in den Sachverhalt einzuarbeiten. Das Sahnehäubschen dann zum Schluss. Verbrüderung mit dem gegnerischen Rechtsanwalt und Drohen gegenüber dem eigenen Mandanten. Gesamtaufwand war für sie wohl maximal drei Stunden, Kostennote 1800 Euro. Ihr Ziel ist klar: Nichts tun und abkassieren. Ich habe dann das Mandat gekündigt. Eine Option bei GANZ EINFACHEN Fällen und Amtsgericht. Wenn es nur ein bisschen komplizierter wird und der Sachverhalt vorher geklärt werden muss, bzw. der Fall beim Landgericht landet, definitiv keine Option. Ich habe sie gewählt, aufgrund der Rezessionen hier. Auf anderen Seiten hat man ein anderes Bild und das scheint mir realistischer. Kann aber auch sein, das die Rezessionen sich auf wirklich ganz einfache Fälle beziehen und von Leuten stammen, die keine Lust haben, die Schriftsätze selber aufzusetzen. Da lediglich Sternchen vergeben wurden ohne Kommentar, ist das plausibel.