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Der Europäische Binnenenmarkt

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425

 

1. Allgemeines
Die Verordnung (EU) 2016/425 enthält Anforderungen an Entwurf und Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). PSA dienen dem Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

2. Inkrafttreten der Verordnung
Diese Verordnung gilt ab dem 21. April 2018 mit Ausnahme von:
a) Artikel 20 bis 36 und Artikel 44, die ab dem 21. Oktober 2016 gelten.
b) Artikel 45 Absatz 1, der ab dem .21. März 2018 gilt.

3. Anwendungsbereich der Verordnung (Art. 3)

Persönliche Schutzausrüstung sind:
a) Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden,
b) austauschbare Bestandteile für Ausrüstungen gemäß Buchstabe
a, die für ihre Schutzfunktion unerlässlich sind
c) Verbindungssysteme für Ausrüstungen gemäß Buchstabe a, die nicht von einer Person gehalten oder getragen werden und so entworfen sind, dass sie diese Ausrüstung mit einer externen Vorrichtung oder einem sicheren Ankerpunkt verbinden, und die nicht so entworfen

Für folgende Produkte gilt diese VO nicht (Art. 2; 2)
a) für Streit- oder Ordnungskräfte
b) für die Selbstverteidigung (Ausn. die für sportliche Tätigkeiten)
c) für die private Verwendung als Schutz gegen
 i) Witterungseinflüsse, die nicht von extremer Art sind;
 ii) Feuchtigkeit und Nässe bei der Geschirrreinigung;
d) ausschließlich zur Verwendung auf Seeschiffen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind, die den einschlägigen, in den Mitgliedstaaten geltenden internationalen Verträgen unterliegen;
e) als Kopf-, Gesichts- oder Augenschutz dienen (Schutzhelme/Visiere für Fahrer/Mitfahrer von Krafträdern und Mopeds )

Voraussetzungen für das Inverkehrbringen / Bereitstellen von PSA
PSA dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie unter bestimmungsgemäßer Verwendung dieser Verordnung entsprechen und nicht die Gesundheit oder Sicherheit von Personen, Haustieren oder Eigentum gefährden. Die grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen sind im Anhang II formuliert.

Für die PSA müssen
a.    die im Anhang III genannten technischen Unterlagen erstellt und
b.    das Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 19 durchgeführt werden

4. Pflichten der Hersteller (Artikel 8 )

    Erstellen die  technischen Unterlagen
    Durchführen des Konformitätsbewertungsverfahrens (Artikel 19 )
    Erstellen der EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 15
    Anbringen der CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 an Produkt
    Herstellernamen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke und die  selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen.   Anleitung und Informationen (Anhang II Nummer 1.4) dem Produkt beizufügen (Gebrauchsanleitung)
    EU-Konformitätserklärung der PSA beilegen oder über eine angegebene Internetseite angeben

5. Pflichten der Einführer (Art.10)

    hauptsächlich in Kontroll- und Überprüfungsaufgaben.
    grundsätzliche Pflicht: nur konforme PSA in Verkehr zu bringen
    Gewährleistung, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, di
    Unterlagen erstellt, die PSA mit der CE-Kennzeichnung versehen und die erforderlichen Unt
    Prüfen, ob Namen, eingetragenen Handelsnamen oder eingetragene Marke und die Postan
    auf der PSA oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den beigefügten
     wurde.
    Prüfen, ob  Anleitung/Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 beigefügt sind.


6. Pflichten der Händler (Art. 11)

    Überprüfen, ob PSA  mit der CE-Kennzeichnung versehen ist,
    Überprüfen, ob die erforderlichen Unterlagen ( Anleitung/ Informationen nach Anhang II Num    Überprüfen, ob der Hersteller und der Einführer die Anforderungen des Artikels 8 Absätze 5 und 6 bzw. des Artikels 10 Absatz 3 erfüllt haben.
    Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Einführer oder Händler werden zum Hersteller und  unterliegen damit den Pflichten eines Herste unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr gebracht oder bereits in den Verkehr gebrachte PSA so verändert werden, dass die Konformität mit dieser Verordnung beeinträchtigt ist.

Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung (Art. 17)
Die CE-Kennzeichnung ist gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der PSA anzubringen. Falls .
Bei PSA der Kategorie III ist neben der CE-Kennzeichnung auch die Kennnummer der notifizierten Stelle zu setzten, die in dem Verfahren nach Anhang VII oder VIII tätig war.

   Weitere Infos zur Verordnung PSA , wie

    Normen
    Leitfaden
    Gesetzgebung
    benannte Stellen

finden Sie unter
https://ec.europa.eu/growth/sectors/mechanical-engineering/personal-protective-equipment_de

Grafik zur PSA Richtlinie:

Grafik PSA