Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist und in dem die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen können.
Seit seiner Schaffung im Jahr 1993 hat sich der Binnenmarkt immer stärker für den Wettbewerb geöffnet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau zahlreicher Handelshemmnisse geführt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden die beiden Teile der Binnenmarktakte vorgelegt, in der Vorschläge für eine bessere Nutzung der Vorteile des Binnenmarktes mit dem Ziel unterbreitet werden, das Beschäftigungswachstum anzuregen und das Vertrauen in die europäische Unternehmenstätigkeit zu stärken.
Ein wichtiges Element des europäischen Marktes ist die Harmonisierung des gesamten wirtschaftlichen Handelns auf dem Markt der Europäischen Union.
Der EU-Markt