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Der Europäische Binnenenmarkt

Tranzparenz im EU-Markt

Eine der schwierigsten und wichtigsten Aufgaben bei der Lenkung des Binnenmarkts ist, zu verhindern, dass nationale technische Vorschriften und Normen angenommen werden, durch die neue Handelshemmnisse geschaffen werden. Zwanzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten hat sich die Notifizierungsrichtlinie (Richtlinie 83/189/EWG, kodifiziert durch die Richtlinie 98/34/EG) als fundamentales Instrument des Binnenmarktes erwiesen.

Der durch die ursprüngliche Richtlinie 83/189/EWG eingeführte Mechanismus basiert auf der Vereinbarung der Mitgliedstaaten, sich gegenseitig und die Kommission vor der Annahme technischer Vorschriften zu informieren und zu konsultieren und ihre Entwürfe erforderlichenfalls zu ändern. Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, durch Transparenz und den Austausch von Informationen im Entwurfsstadium der Gesetzgebung die Entstehung neuer Hemmnisse für den gemeinsamen Markt zu verhindern.

Während der letzten 20 Jahre wurde der Geltungsbereich der Richtlinie nach und nach ausgeweitet, um schließlich sämtliche Industrie-, Agrar- und Fischereiprodukte zu umfassen. Durch die Richtlinie 98/48/EG wurde das Informationsverfahren auf die Dienste der Informationsgesellschaft ausgeweitet, da man es für notwendig hielt, einen Mechanismus für die Kontrolle dieses neuen, sich rasch entwickelnden Bereichs zu finden und dabei den Wirtschaftsteilnehmern und den Mitgliedstaaten größtmöglichen Spielraum einzuräumen, damit der technologische Fortschritt in diesem Bereich nicht behindert wird.

Leitfaden zum Informationsverfahren

98/34-Informationssystem über nationale technische Vorschriften: TRIS (technical regulations informations system)