Richtlinie 2009/125/EG
Ökodesign und CE-Kennzeichnung
Nach Artikel 5 der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG sind für die Produkte, für die gesetzliche Verordnungen existieren, EG-Konformitätserklärungen zu erstellen und das betreffende Produkt mit dem EG-Konformitätskennzeichen (CE) zu versehen. Gelten für das Produkt nach der Ökodesignrichtlinie noch weitere EG/EU-Richtlinien, so sind alle für das betreffende Produkt relevanten Richtlinien auf einer vom Hersteller erstellten EG-Konformitätserklärung zu benennen.
|