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Der Europäische Binnenenmarkt

 

Bedienungsanleitung

1. Forderung von Rechtsnormen

Nach deutschem Recht haftet der Hersteller gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) für eine umfassende Information der Benutzer über alle mit dem Produkt verbundenen Risiken und Gefahren. Er hat für eine vollständige und verständliche Anleitung des Benutzers zur sachgemäßen und gefahrlosen Inbetriebnahme, Verwendung und Handhabung der Produkte zu sorgen.
Ebenso ist das  Produktsicherheitsgesetz ProdSG (§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt) hinsichtlich der Gebrauchsanleitung zu beachten.
 
Benutzerinformationen (z. B. Betriebs-, Bedienungsanleitungen/Warnhinweise) müssen nach der deutschen Rechtsprechung folgende Mindestanforderungen erfüllen:

a) Eindeutige, verständliche und vollständige Aussage
•    zum bestimmungsgemäßen Gebrauch,
•    zu dessen Grenzen und
•    zu sonstigen zusätzlichen Bedingungen, wie z. B. Grenzen der technischen Anwendungen,
    Fachwissen der Benutzer, Benutzergewohnheiten und der sprachlichen Verständigung.

b) Hinweise zu und Warnungen vor
•    bestimmungswidrigem Gebrauch oder
•    mit Gefahren verbundenem Gebrauch
•    vorhersehbarem Missbrauch
•    mit verständlicher Begründung und unter Hinweis auf das sich dabei oder daraus ergebende zusätzliche
     Risiko für Benutzer oder Dritte.

c) Hinweise und Anleitungen zur
•    Instandhaltung,
•    Pflege, Wartung,
•    Inspektion, Instandsetzung und Reparatur.

Dies bedeutet:

1. Haftung nicht nur für Schäden durch technisch bedingte Fehler.
2. Unklare, lückenhafte oder unvollständige Benutzerinformationen sind Produktfehler.
3. Technisch nicht haltbare, übertriebene Aussagen der Darbietung oder das Verschweigen von Gefahren oder vorhersehbaren gefährlichen Nutzungen lösen eine Haftung aus.

2. Gebrauchsanleitung und Produkthaftung
Definition Produkthaftung

Unter Produkthaftung versteht man „die Haftung des Herstellers bzw. Händlers für Folgeschäden
aus der Benutzung seiner Produkte und zwar für Personen- und Sachschäden grundsätzlich außerhalb der Fehlerhaftigkeit des Produktes, die der bestimmungsgemäße Verbraucher oder sonstige Personen in Folge eines Fehlers des Erzeugnisses erleiden“.

Produkthaftung steht in Abgrenzung zur vertraglichen Gewährleistung, bei der es um das Einstehen des Herstellers bzw. Händlers für die Fehlerfreiheit des Produktes geht. Bei der Produkthaftung steht das Einstehen des Herstellers bzw. Händlers für Gefahren für Person und  Eigentum in Folge fehlender Sicherheit des Produktes im Mittelpunkt. Geregelt ist die  Produkthaftung im Produkthaftungsgesetz (Gefährdungshaftung) und im Deliktsrecht (Verschuldenshaftung).